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voll beherrschbares Risiko

  • Sturz des Patienten beim Transfer oder in Anwesenheit einer Pflegekraft BGH Urteil vom 18.12.1990 – VI ZR 169/90 Link
  • KG, Urteil vom 12.09.2007 - 12 U 145/06 - : Kommt es jedoch - wie hier - im Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Hilfeleistung zum Sturz eines Patienten, so hat der Betreiber der Klinik darzulegen und zu beweisen, dass dieser Sturz nicht auf einem Fehlverhalten des mit der Pflege und Betreuung des Patienten betrauten Personals beruht; es gelten insoweit die für die Haftung von Pflegeheimen entwickelten Grundsätze entsprechend.
  • Sturz des sedierten Patienten von Liege



  • INtraoperativer Lagerungsschaden
    • Grundsätzlich voll beherrschbares Risiko (BGH Urteil vom 24. Januar 1984 · Az. VI ZR 203/82), ABER
    • Keine Beweislastumkehr für Verschulden, wenn
      • Vorschaden vorliegt, der zum Nervenschaden beigetragen hat oder
      • anatomische Besonderheit vorliegt, die mitursächlich gewesen ist (OLG Frankfurt Urteil vom 30. Oktober 2007 · Az. 14 U 200/05 - Link)