Sturz des Patienten beim Transfer oder in Anwesenheit einer Pflegekraft BGH Urteil vom 18.12.1990 – VI ZR 169/90 Link
KG, Urteil vom 12.09.2007 - 12 U 145/06 - : Kommt es jedoch - wie hier - im Zusammenhang mit einer konkret geschuldeten Hilfeleistung zum Sturz eines Patienten, so hat der Betreiber der Klinik darzulegen und zu beweisen, dass dieser Sturz nicht auf einem Fehlverhalten des mit der Pflege und Betreuung des Patienten betrauten Personals beruht; es gelten insoweit die für die Haftung von Pflegeheimen entwickelten Grundsätze entsprechend.