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grober Behandlungsfehler

  • Ausnahmefälle, in denen der grobe Behandlungsfehler nicht zu einer Beweislastumkehr führt, instruktve Aufzählung in BGH VI ZR 328/03
  • keine Beweislastumkehr trotz groben Behandlungsfehlers, wenn Kausalität äußerst unwahrscheinlich oder wenn nicht zur Gewissheit des Gerichts festgestellt worden ist, dass sich das Risiko realisiert hat, dessen Nichtbeachtung den Fehler als grob erscheinen lässt (BGH, Urteil vom 24.05.2022, VI ZR 206/21)
  • mehrere einfache Behandlungsfehler als grober Behandlungsfehler - BGH Urteil vom 29.05.2001 VI ZR 120/00 m.w.N. Link
  • grober Behandlungsfehler führt grundsätzlich zu einer vollen Beweislastumkehr - BGH Urteil vom 27.04.2004, VI ZR 34/03 - Link - für die Beweislastumkehr ist es erforderlich, dass der grobe Behandlungsfehler überhaupt geeignet ist, den eingetretenen Schaden zu verursachen. Dass dies naheliegt oder wahrscheinlich ist, ist nicht erforderlich.
  • mehrere einfache Behandlungsfehler können ein grober Behandlungsfehler sein (BGH, Urteil vom 27.01.1998, Az. VI ZR 339/96).