apallisches Syndrom

  • KG, Urteil vom 16.02.2012, Az. 20 U 157/10, Link: Schmerzensgeld in Höhe von "rund" EUR 650.000,- für Kind, das wegen Anästhesiefehlers schweren Hirnschaden erlitt (im Zeitpunkt der Behandlung 4,5 Jahre alt, Pflegestufe III, künstliche Ernährung PEG, Tetraspastik). Schmezensgelderhöhend wirkt sich aus, dass die KLägerin grundlegende Emotionen empfindet und sich möglicherweise an den Zustand vor Eintritt des Schadens erinnert.