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Verletzung der Dokumentationspflicht

  • OLG Bamberg, Urteil vom 20.06.2005, 4 U 126/03: Ausführungen zu den beweisrechtlichen Konsequenzen einer Verletzung der Dokumentationspflicht. Die Verweigerung eines Therapievorschlages und die Sicherungsaufklärung über diese Entscheidung des Patienten sind zu dokumentieren, falls nicht kehrt sich die Beweislast um. Nachweis der Rspr. des BGH zu den Konsequenzen der Dokumentationspflichtverletzung
  • OLG Karlsruhe, 7 U 77/08, Urteil vom 10.11.2010: Vernichtung eines Modells durch den Zahnarzt ist Verstoß gegen Befundsicherungspflicht mit den einschlägigen beweisrechtlichen Konsequenzen
  • OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.2004, 7 U 174/02: Vernichtung der Dokumentation nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist hat keine Auswirkungen auf Beweislastverteilung, ist also keine Verletzung der Dokumentationspflicht