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Verjährungsbeginn bei grober Fahrlässigkeit

  • OLG Bamberg, Beschluss vom 14.02.2014, Az. 4 U 62/13, ZMGR 2014, 266

    • grobe Fahrlässigkeit, die zum Verjährungsbeginn liegt vor, wenn Pat. die notwendigen Schritte zur Beschaffung von Unterlagen, die der MDK für die Einholung eines Gutachtens benötigt, nicht unternimmt, sondern von der Krankenkasse ständig gemahnt werden muss (--> Anwaltsverschulden)