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Verjährung bei Aufklärungspflichtverletzung

  • BGH, Urteil vom 10.10.2006, Az. VI ZR 74/05 Link: Hinzutreten muss vielmehr auch die Kenntnis, dass der Schaden nicht auf einem Behandlungsfehler beruht, sondern eine spezifische Komplikation der medizinischen Behandlung ist, über die der Patient – was dem behandelnden Arzt bekannt sein musste – hätte aufgeklärt werden müssen

  • OLG Oldenburg, Urteil vom , Az. 5 U 1/12Link: Bei Schadensersatzansprüchen wegen Aufklärungsmängeln beginnt die Verjährung in der Regel nicht schon dann, wenn der nicht aufgeklärte Patient einen Schaden auf Grund der medizinischen Behandlung feststellt. Hinzutreten muss vielmehr die Kenntnis, dass der Schaden nicht auf einem Behandlungsfehler beruht, sondern eine spezifische Komplikation der medizinischen Behandlung ist, über die der Patient hätte aufgeklärt werden müssen (