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Rückwirkung der Einreichung der Klage auf den Zeitpunkt der Zustellung

  • BGH, Urteil vom 12.01.2016, II ZR 280/14:
    • Es ist keine Nachlässigkeit, wenn für eine Klage, die in unverjährter Zeit eingereicht wird, kein Vorschuss bei Einreichung der Klage eingezahlt wird.
    • Wird die Klage ohne Vorschusszahlung eingereicht, darf der Prozessbevollmächtigte drei Wochen abwarten, ohne dass ihm ein Vorwurf zu machen ist.
    • Nach Erhalt der Gerichtskostenrechnung läuft eine Frist von zwei Wochen für die Einzahlung der Gerichtskosten.