- BGH, Urteil vom 12.01.2016, II ZR 280/14:
- Es ist keine Nachlässigkeit, wenn für eine Klage, die in unverjährter Zeit eingereicht wird, kein Vorschuss bei Einreichung der Klage eingezahlt wird.
- Wird die Klage ohne Vorschusszahlung eingereicht, darf der Prozessbevollmächtigte drei Wochen abwarten, ohne dass ihm ein Vorwurf zu machen ist.
- Nach Erhalt der Gerichtskostenrechnung läuft eine Frist von zwei Wochen für die Einzahlung der Gerichtskosten.