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Prüfungsumfang Stichentscheid

  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2019, 4 U 111/17
    • Die Auseinandersetzung mit den Ablehnungsgründen des Versicherers reicht aus (Rz. 339)
    • Nach Erstellung des Stichentscheids darf der Versicherer keine neuen Ablhnungsgründe nachschieben (Rz. 341)
    • Stichentscheid muss sich mit den Ablehnungsgründen des Versicherers auseinandersetzen
    • Stichentscheid muss das Prozessrisiko unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung berücksichtigen (Rz. 344)
  • OLG Frankfurt, Urteil vom 25.03.2015, 7 U 24/14, Az. 7 U 24/14:: Der Stichentscheid (§ 3a ARB 2010) darf nicht nur Fehler des erstinstanzlichen Urteils aufzeigen, sondern muss auch darlegen, dass ohne diese Fehler die Klage Erfolg hätte.