- Bayerisches LSG, Urteil vom 07.09.2021, Az. L 20 KR 256/18:
- Kostenerstattung wegen rechtswidriger Leistungsablehnung scheidet aus, wenn Kostenlast der Patientin nicht kausal darauf zurückzuführen ist, Klägerin hatte bereits vor Leistungsablehnung eine Anzahlung an den Operateur gemacht