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Haushaltsführungsschaden

  • Schätzung nach Schulz-Borck/Pardey - Urteil vom 03.02.2009 (Az. VI ZR 183/08)
  • OLG München, Urteil vom 21.04.2011 Az. 1 U 2363/10: Zur Bemessung des Haushaltsführungsschadens kann auf die Berechnungstabellen von Schulze-Bork/Pardey 6.Aufl. zurückgegriffen werden, wenn auch diese Tabellen den Arbeitsaufwand lediglich aufgrund statistischer Daten festsetzen und manche Differenzierung nicht ohne weiteres einleuchtet. Die Tabellen bieten jedoch eine ausreichende Grundlage, um den Arbeitsaufwand für die Haushaltsführung nach § 287 ZPO zu schätzen, wobei nur Annäherungswerte an die tatsächlichen Verhältnisse erzielt werden können. Auch ergeben sich gewisse immanente Ungenauigkeiten, da von der Klägerin nicht die Darlegung des gesamten Hausstandes, insbesondere vorhandene technische Geräte, erwartet werden kann, und die zahlreichen vorgeschlagenen Zu- und Aufschläge so nicht genau berücksichtigt werden können. http://www.christmann-law.de/neuigkeiten-mainmenu-66/232-haftung-des-erstoperateurs-fuer-zweiteingriff-olg-muenchen-21042011.html
  • BGH Urteil vom 22.05.2012 VI ZR 157/11, Fortführung zu OLG München vom 21.04.11 Link grundsätzliche Bestätigung der Rechtsprechung zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden auf der Grundlage von Tabellen - Stundensatz von EUR 8,50 wird hinterfragt.
  • OLG Hamm, Urteil vom 15.11.2016, 26 U 37/14: Stundensatz von EUR 10,-