- OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2019 - 4 U 111/17
- Bearbeitungsfrist beträgt zwei bis drei Wochen, im vorliegenden Fall wg. Pfingsten sind aber auch vier Wochen zu tolerieren.
- Fristbeginn mit der vollständigen Unterrichtung des Versicherers durch den VN