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Gebührenhöhe

  • LG Hamburg, Urteil vom 24.06.2016, Az. 303 O 173/14: 2,0-fache Gebühr für Arzthaftungsfall, der für den hinterbliebenen Mandanten von Bedeutung ist und bei dem eine umfangreiche Ermittlungsakte mit Gutachten auszuwerten war.
  • LG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2008, 23 S 101/07: 2,5-fache Gebühr in Arzthaftungssachen nicht unbillig (Ausführungen zu Bearbeitungsaufwand, Bedeutung, Haftungsrisiko)