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Belegarzt

  • LG Münster, Urteil vom 01.03.2018, Az. 111 O 25/14: Wenn der Krankenhausträger von Alkoholabhängigkeit eines Belegarztes weiß und keine Maßnahmen trifft bzw. die Zusammenarbeit beendet, liegt ein grobes Organisationsverschulden vor, das zu einer Haftung des Krankenhausträgers für Fehler des Belegarztes begründet.