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Behandlungskosten

  • OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2004 7 U 1994/03

    • KOsten für Zahnersatz können bereits vor Beginn der Behandlung auf der Grundlage der HKP gefordert werden

http://www.iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=043160

  • OLG Schleswig, [ Link|Urteil] vom 18.06.04 - 4 U 117/03 - NJW 2005, 439: Der Schädiger kann der regressierenden Krankenkasse grundsätzlich nicht entgegenhalten, dass sie durch den Behandlungsfehler anderweitigen Aufwand erspart hat. Einen Berücksichtigung im Wege des Voreilsausgleichs scheidet aus. Auf einen hypothetischen Verlauf kann sich der Schädiger berufen, allerdings steht dies in vollem Umfang zu seiner Beweislast

  • OLG Oldenburg, Urteil vom 27.02.2008, 5 U 22/07: Die Ansprüche des Patienten gegen den Zahnarzt auf Rückzahlung des Honorars (wenn Leistung für den Patienten nicht mehr von Interesse) und auf Ersatz der weiteren Behandlungskosten bestehen alternativ.
  • OLG Oldenburg, Urteil vom 15.10.2014 - 5 U 77/14, Link: "Bei Personenschäden sind die Kosten solcher Heilbehandlungsmaßnahmen zu ersetzen, die aus medizinischer Sicht eine Heilung oder Linderung versprechen. Die erforderlichen Heilbehandlungsmaßnahmen müssen nicht zwingend mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung deckungsgleich sein, sondern können darüber hinausgehen (vgl. Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage, § 249 Rn. 336, 409 m.w.N.)."