Lade...
 

Befunderhebungsfehler

  • OLG Koblenz, Beschluss vom 18.06.2015, Az.: 5 U 66/15: Unterlässt der hausärztliche Internist die Abklärung eines ansteigenden PSA-Wertes durch Überweisung an einen Urologen, so kann darin ein Befunderhebungsmangel im Sinne des § 630h Abs. 5 BGB sein. Allerdings ist aus der Tatsache, dass entgegen den Vorgaben des Bundesmantelvertrages die Überweisung nicht schriftlich erfolgen, dass die entsprechende Empfehlung nicht mündlich gegeben wurde.

  • BGH, Urteil vom 21.12.2010, Az. VI ZR 284/09: Abgrenzung Diagnosefehler/Befunderhebungsfehler: "Ein Befunderhebungsfehler ist gegeben, wenn die Erhebung medizinisch gebotener Befunde unterlassen wird. Im Unterschied dazu liegt ein Diagnoseirrtum vor, wenn der Arzt erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs gebotenen – therapeutischen oder diagnostischen – Maßnahmen ergreift (vgl. Senatsurteile vom 10. November 1987 – VI ZR 39/87, VersR 1988, 293, 294; vom 23. März 1993 – VI ZR 26/92, VersR 1993, 836, 838; vom 4. Oktober 1994 – VI ZR 205/93, VersR 1995, 46; vom 8. Juli 2003 – VI ZR 304/02, aaO, S. 1256 f. und vom 12. Februar 2008 – VI ZR 221/06, VersR 2008, 644 Rn. 7)."

  • OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.05.2018, Az. 7 U 32/17 : "Hat dagegen die unrichtige diagnostische Einstufung einer Erkrankung ihren Grund bereits darin, dass der Arzt die nach dem medizinischen Standard gebotenen Untersuchungen erst gar nicht veranlasst hat - er mithin aufgrund unzureichender Untersuchungen vorschnell zu einer Diagnose gelangt, ohne diese durch die medizinisch gebotenen Befunderhebungen abzuklären - dann ist dem Arzt ein Befunderhebungsfehler vorzuwerfen. Denn bei einer solchen Sachlage geht es im Kern nicht um die Fehlinterpretation von Befunden, sondern um deren Nichterhebung (...)."

  • BGH, Urteil vom 11.04.2017, Az. VI ZR 576/15

    • Beklagte hat Befund erhoben, der weiter in einer anderen Praxis abgeklärt werden musste, ob darüber aufgeklärt worden war, ist streitig
    • KG hat Befunderhebungsfehler angenommen und verurteilt
    • BGH hebt Entscheidung auf und begründet dies wie folgt:
      • Wenn es zutreffend ist, dass eine Information der Patientin über die Notwendigkeit einer weiteren Abklärung erfolgt ist, dann kann der Fehler allein im Bereich der therapeutischen Aufklärung liegen (fehlende Intensität etc.). In diesen Fällen ist es unzulässig, einen Befunderhebungsfehler anzunehmen, das Geschehen lässt sich nicht aufspalten


  • BGH, Urteil vom 26.05.2020, Az. VI ZR 213/19
    • Befunderhebungsfehler liegt auch vor, wenn der Arzt versäumt hat, dem Pat. eine weitere Abklärung durch anderen Arzt anzuraten
    • 30: "Wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, spielt es für die Qualifizierung des vorliegenden Behandlungsfehlers als Befunderhebungsfehler keine Rolle, ob die Beklagten die weiteren Untersuchungen selbst durchzuführen oder diese der Klägerin anzuraten hatten."
    • Abgrenzung zu VI ZR 576/15: Pat. ist überhaupt nicht informiert worden, Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit hier: Befunderhebung und nicht therapeutische Aufklärung