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Ablehnung des Sachverständigen wegen des Verdachts der Befangenheit

  • Ablehnungsfrist:
    • BGH, Beschluss vom 15.03.2005, Az. VI ZB 74/04: Ergibt sich der Verdacht der Befangenheit aus dem Gutachten des Sachverständigen, so ist eine innerhalb der Stellungnahmefrist des § 411 ZPO erhobene Befangenheitsrüge nicht verspätet. Ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 18.12.2009, Az. 4 U 1282/09.