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widersprüchliche Gutachten und Privatgutachten im Prozess

  • BGH VI ZR 482/02 - Urteil vom 23.03.2004 - Das Gericht muss Widersprüchen zwischen den Aussagen von Privatgutachten und Gerichtsgutachten nachgehen. Es reicht nicht aus, wenn dem Gerichtsgutachter gefolgt wird. Vorhalt reicht zunächst aus, danach ist erforderlichenfalls ein weiteres Gutachten einzuholen.
  • OLG Koblenz, Urteil vom 18.06..2014, Az. 5 U 7187/14: Bei widersprechendem Privatgutachten muss das Gericht in jedem entscheidungserheblichen Punkt begründen, warum es den Feststellungen des Gerichtssachverständigen folgt. Ansonsten möglicherweise Rückverweisung zum Landgericht --> MedR 2015, 33
  • BGH, Beschluss vom 11.03.2014 - VI ZB 22/13: Wird Berufung mit einem widersprechenden Privatgutachten begründet, muss dieses bei der Entscheidung über die Berufung berücksichtigt werden (Berufungsgericht hatte Berufung gem. § 522 ZPO verworfen).