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psychische Beeinträchtigungen

  • BGH Urteil vom 20.05.2014, VI ZR 381/13: Kein Zurechnungszusammenhang zwischen der Mitteilung an Klägerin, dass der geschiedene Ehemann der Klägerin an Chorea Huntington leidet und dass daraus ein Risiko von 50% resultiert, dass auch die gemeinsamen Kinder betroffen sind und der daraus resultierenden reaktiven Depression der Klägerin. Es liegt ein allgemeines Lebensrisiko vor.