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intraoperativer Befund

  • Ergeben sich bereits vor der Operation Hinweise auf die Notwendigkeit einer intraoperativen Erweiterung des Eingriffs, so ist entweder bereits im Vorfeld eine Einwilligung des Patienten einzuholen oder der Eingriff abzubrechen. OLG Köln, Beschluss vom 01.06.2015, AZ. 5 U 18/15)