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Zahnzusatzversicherung

  • OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.06.2013, Az. 12 U 127/12
    • Leistungsausschluss bei Behandlungsbedarf vor Vertragsbeginn
      • Beweislast beim VR
      • Grundsatz: Beginn des Versicherungsfall mit der ersten Untersuchung
      • Behandlungsbedarf ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen -> Sachverständigengutachten erforderlich
      • Wenn die Entscheidung des ZA, noch nicht zu behandeln, vertretbar war, so ist eine Untersuchung, aus der sich ein Behandlungsbedarf ergeben könnte, noch kein Versicherngsfall (konkret: OPG vor Versicherungsbeginn hat bereits teilinsuffizienten Zahnersatz gezeigt, ABER: Sachverständiger hat die Entscheidung des behandelnden Zahnarztes, den beschwerdefreien Patienten noch nicht mit neuem Zahnersatz zu versorgen, als gut vertretbare Behandlungsoption bewertet. Von daher ging der Senat davon aus, dass kein vorvertraglicher Behandlungsbedarf vorlag
      • Verweis auf Prölss/Martin § 1 MB-KK Rndnr. 16