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Unterbrechung Zurechnungszusammenhang

  • BGH Urteil vom 22.05.2012 - VI ZR 157/11 - Link - keine Unterbrechung durch Behandlungsfehler, Unterbrechung kommt nur dann in Frage,
    • In solchen Fällen kann es an dem erforderlichen inneren Zusammenhang fehlen, wenn das Schadensrisiko der Erstbehandlung im Zeitpunkt der Weiterbehandlung schon gänzlich abgeklungen war, sich der Behandlungsfehler des Erstbehandelnden auf den weiteren Krankheitsverlauf also nicht mehr ausgewirkt hat
    • Gleiches gilt, wenn es um die Behandlung einer Krankheit geht, die mit dem Anlass für die Erstbehandlung in keiner Beziehung steht, oder wenn der die Zweitschädigung herbeiführende Arzt in außergewöhnlich hohem Maße die an ein gewissenhaftes ärztliches Verhalten zu stellenden Anforderungen außer Acht gelassen und derart gegen alle ärztlichen Regeln und Erfahrungen verstoßen hat, dass der eingetretene Schaden seinem Handeln haftungsrechtlichwertend allein zugeordnet werden muss (m.w.N.)

  • OLG Koblenz, Beschluss vom 27.08.2012 - 5 U 1510/11

    • Unsachgemäßes Verhalten des Patienten kann zur Unterbrechung des Kusalverlaufs führen, wenn es völlig ungewöhnlich und unsachgemäß ist (analog Eingreifen eines Dritten in Kausalverlauf). Pat. hatte nach Behandlung einer Bursektomie zur Antibiose einer Entzündung des Kniegelenks widersprochen. Link