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Stürze

  • BGH Urteil vom 28.04.2005 - III ZR 399/05:
    • Die Darlegungslast für Pflichtverletzungen liegt beim Kläger (Pat./SVT), keine Beweislastumkehr
    • Sicherungspflichten des Heimträgers bestehen nur im Rahmen dessen, was wirtschaftlich darstellbar ist.
    • Das Sicherungsinteresse ist mit den Freiheitsrechten des Bewohners abzuwägen.
    • Eine dauerhafte Sicherung ist eine freiheitsentziehende Maßnahme, die der Genehmigung durch das Betreuungsgericht gem. §1906 BGB bedarf