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Privatklinik


    • Die Kosten der Behandlung in einer Privatklinik sind beihilfefähig, sofern sich die Abrechnung der Privatklinik sinngemäß an der Bundespflegesatzverordnung orientiert. Das ist dann der Fall, wenn die Tagessätze mit denen einer Planklinik noch vergleichbar sind.
    • Gesonderte Vergütungen für ärztliche Leistungen sind dann beihilfefähig, wenn es sich dabei nicht um funktionelle Wahlleistungen handelt.
    • Vergleichsmaßstab ist das Plankrankenhaus in der Bundesrepublik, das bundesweit die höchste Pauschale abrechnet.