- BGH, Urteil vom 30.06.2010, Az. IV ZR 163/09:
- Arbeitsunfähigkeit ist objektiv festzustellen, AU-Bescheinigung des Arztes reicht nicht aus. Die Beweislast liegt beim VN
- Berufsunfähigkeit ist ebenfalls objektiv festzustellen (bestätigt in IV ZR 141/11), Beweislast beim VN