- Rechtsanwaltskosten
- selbständige Angelegenheit gem. § 19 RVG
- Anrechnung der Verfahrensgebühr, wenn wegen des Gegenstands des selbständigen Beweisverfahrens KLage erhoben wird (Vorbemerkung Teil 3 Abs. 5
- bei Wahrnehmung von Ortsterminen etc. entsteht im selbständigen Beweisverfahren Terminsgebühr
- Kostenfestsetzung
- Folgt auf selbständiges Beweisverfahren Prozess, so sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens gem. § 103 ff. ZPO festzusetzen, sofern Identität der Streitgegenstände besteht.