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Kinderarzt, Verdacht auf Kindesmisshandlung

  • Kammergericht, Urteil vom 29.07.2013, 20 U 19/12, Link: Keine Schadenersatzpflicht des Krankenhausträgers, wenn Ärzte einen begründbaren Verdacht auf Kindesmisshandlung an Polizei/Jugendamt melden.
  • LG München I, Urteil vom 07.01.2009, 9 O 20622/06, Link: Wenn Diagnose Verdacht auf Kindesmisshandlung unter Verletzung des Facharztstandards gestellt wurde, besteht Schadenersatzpflicht des Krankenhausträgers für die Folgen der Maßnahmen des Juigendamtes.