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Genehmigungsfiktion und Bearbeitungsfrist

  • OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2019 - 4 U 111/17
    • Bearbeitungsfrist beträgt zwei bis drei Wochen, im vorliegenden Fall wg. Pfingsten sind aber auch vier Wochen zu tolerieren.
    • Fristbeginn mit der vollständigen Unterrichtung des Versicherers durch den VN