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Geburtsschaden

  • Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 22.4.08 - 5 U 6/07 - : EUR 500.000,- und Schmerzensgeldrente in Höhe von EUR 500,-/Monat für schweren Hirnschaden als Folge eines Geburtsfehlers (Entwicklungsstand eines Kleinstkindes, kann nicht stehen, nicht greifen, kann sich nicht wenden, nahezu blind, Tetraspastik, die zu Kontrakturen geführt hat) Link