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Geburtsmethoden

  • BGH, Urteil vom 17. 5. 2011 - VI ZR 69/10 - http://lexetius.com/2011,2641 : Wenn dem Kind (oder der Mutter) durch eine Geburt auf natürlichem Wege keine Gefahren drohen, liegt keine Indikation für eine alternative Möglichkeit zur Geburtsbeendigung vor, dementsprechend besteht auch keine Aufklärungspflicht. Anders ist es, wenn bei der Geburt auf natürlichem Wege Gefahren für Mutter oder Kind bestehen, dann liegt zumindest eine relative Indikation für eine Schnittentbindung vor. Über die Behandlungsalternative ist aufzuklären