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Erfolgsaussichten

  • OLG Karlsruhe, Urteil vom 02.02.2006, 12 U 263/05 - [http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=6970]|Link]

    • Ob hinreichende Erfolgsaussichten in diesem Sinne bestehen, beurteilt sich nach den zu § 114 ZPO entwickelten Grundsätzen (Senat VersR 1999, 613; Prölss/Martin VVG, 27. Auflage, § 1 ARB 75, Rn. 3, Harbauer/Bauer, Rechtsschutzversicherung, 7. Aufl. § 1 ARB 75 Rn. 33 ff). Danach besteht in der Regel hinreichende Erfolgsaussicht, wenn über eine Behauptung Beweis zu erheben ist (Zöller, ZPO 25. Auflage, § 114 Rn. 26). Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass, auch wenn im vorliegenden Fall bereits eine Vielzahl von Begutachtungen (Privatgutachten und gerichtliche Gutachten) vorliegen, nicht sicher davon ausgegangen werden kann, dass das Zivilgericht im Schadensersatzprozess keine weitere Beweiserhebung zu der Frage, ob und in welchem Umfang die vom Kläger behaupteten Schadensfolgen durch das Unfallereignis verursacht worden sind, vornimmt.

  • OLG Köln Beschluss vom 15. September 2008 · 9 W 59/08


    • Rechtsschutzversicherer ist verpflichtet, innerhalb angemessener Zeit Erfolgsaussichten zu überprüfen. Nach Überschreitung der Bearbeitungsfrist (zwei bis drei Wochen) ist dem Versicherer die Berufung auf mangelnde Erfolgsaussichten abgeschnitten BGH, Urteil vom 19. 3. 2003 - IV ZR 139/01 Entscheidung hier

  • Grundsätzliches zum Thema Deckungsschutzzusage hier

  • OLG Bamberg - 1 U 60/05 - RSV darf Beweiserhebung nicht vorwegnehmen, wenn Klage schlüssig und beweisbar, muss Deckungszusage erteilt werden - Vorsicht, nicht im Original gelesen

  • OLG Celle - Urteil vom 18.01.2007 - 8 U 198/06 Link

    • Die Substantiierungspflicht des Pat. im Prozess ist beschränkt, dieser Maßstab ist auf Deckungsklage zu beschränken --> ebenso OLG Köln RuS 2002, 289 (nicht gefunden)

    • RN 34 - keine Obliegenheit zur Einholung eines Gutachtens, schlüssiger Vortrag reicht aus