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Beratungspflicht des Rechtsanwalts bei Vergleich

  • BGH Urteil vom 08.11.2001 - IX ZR 64/01 - Link : Der Rechtsanwalt muss den Mandanten über die Vor- und Nachteile eines Vergleichs in Kenntnis setzen. Dazu gehört insbesondere der Hinweis darauf, in welchem Umfang der Mandant auf Ansprüche verzichtet, wenn er den Vergleich annimmt. Das gilt umso mehr für einen Abfindungsvergleich. Bei der Frage nach der Kausalität ist zu beachten, dass die Vermutung beratungsrichtigen Verhaltens gilt.