Lade...
 

Auskunft über Namen der behandelnden Ärzte

  • BGH, Urteil vom 20.01.2015, VI ZR 137/14 - Link - : Solange die Bekanntgabe der Privatanschrift des Arztes für die Zustellung einer Klage nicht notwendig ist, beschränkt sich der Auskunftsanspruch des Patienten auf den Namen des Arztes, weil eine Klageschrift diesem solange am Arbeitsplatz zugestellt werden kann, wie er im Krankenhaus tätig ist. Keine Aussage dazu, wie es sich verhält, wenn der behandelnde Arzt nicht mehr im Krankenhaus tätig ist.