OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.02.2007, 7 U 224/06 - Link: Der Vertrag zwischen Zahnarzt und Patient enthält dienst- und werkvertragliche Elemente, die Ausgestaltung der Zahnzwischenräume beim Zahnersatz gehört zu den werkvertraglichen Elementen
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.11.2010, 8 U 111/10 - Link:
Die Anfertigung von Zahnersatz im Labor gehört zur werkvertraglichen Komponente im Vertrag zwischen Zahnarzt und Patient
Die zweijährige Verjährungsfrist zur Beseitigung von Mängeln beginnt mit der Eingliederung des Zahnersatzes
Maßnahmen aus Kulanz sind kein Anerkenntis des Gewährleistungsanspruchs und führen nicht zu einer Verlängerung des Gewährleistungsanspruchs
Dienstvertragsrecht findet dort Anwendung, wo spezifisch zahnärztliche Leistungen gefordert sind, insbes. Eingliederung des Zahnersatzes