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übergegangene Schadenersatzforderung gegen RA

  • BGH, Urteil vom 16.09.2021, Az. IX ZR 165/19
    • RSV klagt gegen RAe
    • Sachverhalt
      • Mandatsgegenstand Haftung wg. Immobilienfonds
      • Verjährung 12/11
      • Zur Verjährungsunterbrechung werden Güteverfahren eingeleitet
      • Klage gegen Vermittler wird zurückgewiesen
      • 06/15 Berufung
      • 18.06.2015 Grundsatzurteil des BGH zur Substantiierung von Güteanträgen mit der Folge, dass keine verjährungshemmende Wirkung vorliegt
      • Berufung wird 11/16 zurückgewiesen
      • NZB zum BGH erfolglos
      • für alle drei Instanzen lagen Deckungszusagen vor
    • Begründung des BGH
      • Anspruchsübergang gem. § 86 VVG auf RSV, RAe sind Dritte im Sinne des § 86 VVG
      • RA ist verpflichtet, Mandanten umfassend über Risiken des geplanten Vorgehens zu beraten, unabhängig davon, ob RSV vorliegt oder nicht.
      • Ändert sich die Sachlage (hier Grundsatzurteil vom 18.06.2015) muss erneut beraten werden.
      • Kausalität
        • Beweislast gem. § 287 grundsätzlich RSV,
        • Aber: Es gilt Vermutung des beratungsgerechten Verhaltens
        • Aber: Hat der Rechtsstreit hohes Risiko (aber ist nicht aussichtslos), so ist die Führung eines Rechtsstreits mit hohem Risiko zulässig, wenn einwandfrei herbeigeführte Deckungszusage einer RSV vorliegt. Wichtig ist, dass Mdt. die Entscheidung über Klage etc. trifft.
        • Aber: Ist der Rechtsstreit objektiv aussichtslos gilt das nicht. Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechend belehrter Mandant sich dagegen entscheiden würde, auch wenn die Deckungszusage vorliegt
        • Dass die RSV eine Deckungszusage erteilt hat, ist unschädlich. Kein Mitverschulden, weil keine Pflicht zur rechtlichen Überprüfung
        • Konsequenz: erste Instanz und Einlegung Berufung OK, danach hätte aber zur Rücknahme der Berufungen geraten werden müssen, weil objektiv aussichtslos

  • OLG Köln, Urteil vom 25.05.2023, 12 U 38/22
    • § 86 VVG anwendbar, Rechtsanwalt Dritter
    • Verpflichtung zur Beratung des Mandanten über Erfolgsaussichten
    • Bei Verletzung der Beratungspflicht, Verpflichtung zum Ersatz des kausalen Schadens
    • folgt BGH IX ZR 165/19