Zur Verjährungsunterbrechung werden Güteverfahren eingeleitet
Klage gegen Vermittler wird zurückgewiesen
06/15 Berufung
18.06.2015 Grundsatzurteil des BGH zur Substantiierung von Güteanträgen mit der Folge, dass keine verjährungshemmende Wirkung vorliegt
Berufung wird 11/16 zurückgewiesen
NZB zum BGH erfolglos
für alle drei Instanzen lagen Deckungszusagen vor
Begründung des BGH
Anspruchsübergang gem. § 86 VVG auf RSV, RAe sind Dritte im Sinne des § 86 VVG
RA ist verpflichtet, Mandanten umfassend über Risiken des geplanten Vorgehens zu beraten, unabhängig davon, ob RSV vorliegt oder nicht.
Ändert sich die Sachlage (hier Grundsatzurteil vom 18.06.2015) muss erneut beraten werden.
Kausalität
Beweislast gem. § 287 grundsätzlich RSV,
Aber: Es gilt Vermutung des beratungsgerechten Verhaltens
Aber: Hat der Rechtsstreit hohes Risiko (aber ist nicht aussichtslos), so ist die Führung eines Rechtsstreits mit hohem Risiko zulässig, wenn einwandfrei herbeigeführte Deckungszusage einer RSV vorliegt. Wichtig ist, dass Mdt. die Entscheidung über Klage etc. trifft.
Aber: Ist der Rechtsstreit objektiv aussichtslos gilt das nicht. Es ist davon auszugehen, dass ein entsprechend belehrter Mandant sich dagegen entscheiden würde, auch wenn die Deckungszusage vorliegt
Dass die RSV eine Deckungszusage erteilt hat, ist unschädlich. Kein Mitverschulden, weil keine Pflicht zur rechtlichen Überprüfung
Konsequenz: erste Instanz und Einlegung Berufung OK, danach hätte aber zur Rücknahme der Berufungen geraten werden müssen, weil objektiv aussichtslos
OLG Köln, Urteil vom 25.05.2023, 12 U 38/22
§ 86 VVG anwendbar, Rechtsanwalt Dritter
Verpflichtung zur Beratung des Mandanten über Erfolgsaussichten
Bei Verletzung der Beratungspflicht, Verpflichtung zum Ersatz des kausalen Schadens