OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. August 2012 · Az. 7 U 128/11 Link
erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Aufklärungsrüge ist verspätet, bestätigt durch BGH, Beschluss vom BGH, Beschluss vom 24. 10. 2012 - VI ZR 396/12 - Link
Der Patient und sein Rechtsanwalt sind nicht verpflichtet, sich zur ordnungsgemäßen Prozessführung medizinische Fachkenntnisse anzueignen.
Von daher stellt es keine Nachlässigkeit im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO dar, wenn der Patient sich erst in zweiter Instanz entsprechende Kenntnisse verschafft und entsprechenden Vortrag vorbringt.