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Zeugenbeweis

  • Eltern als Zeugen: Als gesetzliche Vertreter des Kindes können Eltern im Prozess des Kindes nicht Zeugen sein. Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Kind älter als 16 Jahre ist --> § 455 Abs. 2(Zöller, Gerger 373 Rndnr. 4).