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Schweigepflicht

  • Kinderarzt, Verdacht auf Kindesmisshandlung
  • OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.05.2005, Az. 3 Ws 405/05: Keine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, wenn ein Arzt, der in einem Attest Verhandlungsunfähigkeit bescheinigt hat, auf telefonische Anfrage des Gerichts dazu ergänzende Auskünfte erteilt. In der Bitte des Patienten ein Attest zur Vorlage bei Gericht zu erstellen, sei eine konkludent erklärte Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht zu sehen.