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Private Krankenversicherung


    • Medizinische Notwendigkeit, Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.06.2010 - IV ZR 163(09 - Link:"Demgemäß liegt eine medizinisch notwendige Heilbehandlung jedenfalls dann vor, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung vertretbar war, sie als notwendig anzusehen."