Lade...
 

Aufklärung


  • Aufklärung im Großen und Ganzen - BGHZ 144,1 - Urteil vom 15.02.2000 - VI ZR 48/99
  • Aufklärungspflicht über unbekannte Risiken?
    • OLG Karlsruhe, Urteil vom 09.04.2014, 7 U 124/12: Keine Pflicht zur Aufklärung über Risiken, die der Arzt nicht kennt und auch nicht kennen muss.
  • Umfang der Auswirkungspflicht
    • OLG Koblenz, Urteil vom 12. Februar 2009 – 5 U 927/06 –: Besteht das Risiko einer Peronäuslähmung, reicht der Hinweis auf Nervverletzung nicht aus.
    • OLG Nürnberg, Urteil vom 30. April 2015 – 5 U 2282/13 – zum Umfang der Aufklärungpflicht: Hinweis auf Nervenschaden reicht nicht aus:"es ist nicht erforderlich, die Nerven, die bei einem bestimmten Eingriff typischerweise gefährdet sind, anatomisch exakt zu bezeichnen und die Auswirkungen einer etwaigen Nervschädigung in allen Einzelheiten darzulegen; vielmehr kommt es darauf an, dem Patienten einen zutreffenden Eindruck von der Schwere des Eingriffs und von der Art der Belastungen zu vermitteln, die für seine körperliche Integrität und Lebensführung auf ihn zukommen können (BGH VersR 2001, 592)"
    • OLG Frankfurt, Urteil vom 26.03.2019 – 8 U 219/16 Link: Darstellung der Häufigkeit einer Komplikation, die mit einer Wahrscheinlichkeit von 20% auftritt als "vereinzelt" ist nicht irreführend.
  • Rechtzeitigkeit:
    • Aufklärung am Vorabend reicht bei größeren elektiven Eingriffen nicht aus BGH Urteil vom 17.03.1998, VI ZR 74/97
    • Aufklärung im Laufe des Vortags kann genügen, wenn sie zu einem Zeitpunkt erfolgt, der dem Patienten die Wahrung sienes Selbstbestimmungsrechts erlaubt (Zitat VI ZR 74/97) - Zwar wäre das Aufklärungsgespräch am Vortag der risikoreichen und umfangreichen Operation zweifellos verspätet gewesen (VI ZR 74/05)
    • Aufklärung über Behandlungsalternativen für Geburt: BGH Urteil vom 28.10.2014, Link: Es reicht grundsätzlich aus, wenn die Mutter bei erkennbaren Risiken frühzeitig aufgeklärt wird, eine Pflicht zur erneuten Aufklärung besteht nur dann, wenn die Risiken sich durch eine Veränderung der medizinischen Situation grundsätzlich verändert haben.
  • Beweislast der Behandlerseite: BGH Urteil vom 7. 2. 2012 - VI ZR 63/11 st. Rspr. Link mit Ausführungen zur Kausalität: Es ist zunächst zu klären, ob der Schaden durch den rechtswidrigen EIngriff verursacht wurde (was zur Beweislast des Patienten steht, erst danach ist zu prüfen, ob die Behandlerseite sich zu Recht auf hypothetische Kausalität beruft.
  • Haftung des Operateurs bei mangelhafter Aufklärung durch einen anderen Arzt: OLG Nürnberg, Urteil vom 30. April 2015 – 5 U 2282/13 – und grundsätzlich zur Aufklärung
  • Aufklärung über die Risiken von verordneten Medikamenten: BGH, Urteil vom 15.03.2005, VI ZR 289/03